 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gültig ab 1.4.2011
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Connectors & Robotics der STÄUBLI AG (AGB) gelten für jeden Liefervertrag mit der STÄUBLI AG. Die aktuellste Fassung ist auf www.staubli-schweiz.ch publiziert. Sie treten an die Stelle sämtlicher bisherigen AGB und setzen diese damit ausser Kraft. Diese AGB gelten für Verträge zwischen STÄUBLI und juristischen Personen, respektive Einzelfirmen. Die Version in deutscher Sprache ist verbindlich und vorrangig gegenüber Übersetzungen in Französisch und Englisch. Der Vertrag ist mit der schriftlichen Bestätigung der STÄUBLI, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung) abgeschlossen. Die AGB der STÄUBLI sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, ungeachtet jeglicher gegenteiliger Klauseln in dessen Einkaufsbedingungen. Sämtliche den vorliegenden AGB widersprechende Vertragsmodalitäten müssen schriftlich zwischen STÄUBLI und dem Kunden vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen. Die vorliegenden AGB wurden im Rahmen der geltenden gesetzli-chen Bestimmungen ausgearbeitet. Für den Fall von Gesetzesänderungen sowie von unvorhergesehenen Ereignissen, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen erheblich beeinträchtigen werden die AGB durch STÄUBLI entsprechend angepasst.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen von STÄUBLI sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. STÄUBLI behält sich das Recht vor, zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Vorankündigung an sämtlichen Produkten Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhungen bewirken.
3. Prospekte und technische Unterlagen
Sämtliche Preise, Angaben und Charakteristika in den Katalogen, Prospekten, technischen Merkblättern, Onlineshop www.staubli-eshop.ch und anderen Dokumenten stellen unverbindliche Informationen dar und gelten unter keinerlei Umständen als bindendes Angebot.
4. Preise, Verpackung
Die Preise gelten ohne Verpackung ab Werk STÄUBLI, ausschliesslich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung und Fracht sind im Preis nicht enthalten und werden als Auftragsnebenkosten separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Verlangt der Kunde eine bestimmte Versendungsart oder wird die Ware per Express oder Nachnahme versandt, so gehen die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls zu Lasten des Kunden. Bei Kleinbestellungen von unter CHF 150.- Warenwert wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 25.- erhoben. Die Produkte von STÄUBLI werden für den Transport verpackt. Die Verpackung geschieht in der üblichen Form und gewährleistet den Transport der Waren unter optimalen Bedingungen. Die Verpackung wird vom Versender nicht zurückgenommen. Sämtliche Steuern, Gebühren, Kosten und Versicherungen gehen zu Lasten des Kunden. Für Lieferungen ins Ausland auch die Kosten für technische Kontrollen sowie eventuelle aus der Einhaltung einer ausländischen Gesetzgebung entstehende Kosten zu Lasten des Kunden.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt mit der Bereitstellung der Ware zum Transport ab Werk STÄUBLI. STÄUBLI ist in für den Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Die im Onlineshop bestellten Produkte werden ausschliesslich an eine Adresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein geliefert und fakturiert. Unter Vorbehalt anderer schriftlicher Vereinbarungen sind die Lieferfristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags durch STÄUBLI, dem Erhalt der eventuell bei Vertragsabschluss festgelegten Anzahlung sowie der Vorlage der für den Export notwendigen Dokumente (insbesondere Importbewilligung, Berechtigung zum Transfer von Devisen) durch den Kunden. Sämtliche Änderungen eines Auftrags nach Vertragsschluss führen zu einer angemessenen Verlängerung der vorgesehenen Lieferfrist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Falls STÄUBLI einen schriftlich vereinbarten, verbindlichen Liefertermin nicht einhalten kann, wird der Kunde hiervon umgehen in Kenntnis gesetzt. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Lieferverzug sind ausgeschlossen. STÄUBLI ist in den folgenden Fällen rechtmässig von sämtlichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Lieferzeiten, freigestellt: - für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht respektiert; - für den Fall, dass die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Materialien oder Informationen nicht rechtzeitig eintreffen; - für den Fall höherer Gewalt oder der folgenden Ereignisse, die entweder bei STÄUBLI oder bei ihren Zulieferern eintreten können: Aussperrung, Streik, Epidemien, Embargos, Unfälle, insbesondere in Verbindung mit der technischen Ausrüstung, grosser Anteil von Ausschuss bei der Produktion, Unterbrechung oder Verspätung beim Transport, Unmöglichkeit der Belieferung und sämtliche anderen, ausserhalb unseres Willens liegenden Ereignisse, die einen vollständigen oder teilweisen Arbeitsausfall bei STÄUBLI bei ihren Lieferanten oder Zubringerbetrieben bewirken. Für den Fall, dass der Kunde die Ware bei STÄUBLI nicht abholt beziehungsweise deren Annahme verweigert und die Lieferzeit abgelaufen ist, behält sich STÄUBLI das Recht vor, die Ware zu Lasten des Kunden auf Lager zu geben und diesem die Kosten für Transport und Wartung in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass die Verspätung beim Abholen der Ware aus dem Lager von STÄUBLI das Datum der Bereitstellung um zwei Wochen überschreitet oder dass der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert, behält sich STÄUBLI das Recht vor, den Vertrag aufzulösen, den Wiederverkauf der Ware zu organisieren und den Unterschied zwischen dem ursprünglich festgelegten und dem ausgleichenden Preis des Wiederverkaufs einzufordern.
6. Übertragung an Eigentum
STÄUBLI bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von STÄUBLI erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er STÄUBLI mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Für den Fall einer Bezahlung mit Scheck oder einem handelsrechtlichen Papier gilt die Bezahlung erst zum Zeitpunkt der eigentlichen Einziehung als erfolgt. Der Kunde übernimmt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware auf dem Gelände von STÄUBLI und vor ihrer Verladung sämtliche damit im Zusammenhang stehende Risiken. Er verpflichtet sich, die unter Vorbehalt des Eigentumsrechts verkauften Materialien und Produkte auf seine Kosten und im Namen von STÄUBLI gegen alle Risiken bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises zu versichern. Für den Fall einer zum festgelegten Fälligkeitsdatum nicht erfolgten Zahlung hat STÄUBLI das Recht, die sofortige Herausgabe der Materialien und Produkte auf Kosten des Kunden zu verlangen. Der Verkaufsabschluss gilt zum Zeitpunkt der Herausgabe automatisch als aufgelöst. Die Herausgabe der geforderten Waren an STÄUBLI ist für den Kunden mit der Verpflichtung verbunden, die aus der Abwertung und aus der Nichtverfügbarkeit der betroffenen Waren resultierenden Schäden zu ersetzen. Der Kunde kommt ausserdem für die entstandenen Inkassogebühren und für sämtliche weiteren, von STÄUBLI nachgewiesenen Schädigungen auf. Ab dem Tag des Erhalts des zwecks Herausgabe aufgesetzten Einschreibens mit Empfangsbestätigung zahlt der Kunde an STÄUBLI pro Verzugstag bei Herausgabe eine Strafe von 2% des Preises der nicht gezahlten Materialien und Produkte.
7. Übertragung des Risikos
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferungen ab STÄUBLI Werk auf den Kunden über.
8. Transport
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Es ist Aufgabe des Kunden, dem Transportunternehmen sämtliche fehlenden und/oder beschädigten Pakete unmittelbar nach der Annahme der Ware anzuzeigen. STÄUBLI kann unter keinerlei Umständen für Zerstörungen, Schäden, Verluste und Diebstähle im Zusammenhang mit dem Transport haftbar gemacht werden.
9. Zahlung
Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen sind sämtliche Zahlungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung netto per Kassa und ohne Skontoabzug am Sitz von STÄUBLI, Horgen, zu leisten. Bei Zahlungsverzug hat STÄUBLI Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des 1,5-fachen Betrags der gesetzlichen Zinsrate in der Schweiz. Dazu bedarf es keiner Mahnung. Die aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgte Zahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der Ware berechtigt STÄUBLI die noch ausstehenden Lieferungen zu unterbrechen und nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die STÄUBLI entstehenden Inkassokosten gehen zu Lasten des säumigen Kunden. Für den Fall des Verkaufs, der Übertragung, der Verpfändung oder der Einlage des Geschäftsvermögens oder des Materials des Kunden in eine Gesellschaft beziehungsweise für den Fall einer zum Fälligkeitsdatum nicht erfolgten Zahlung oder Annahme eines Wechsels, werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. STÄUBLI behält sich das Recht vor, während der Ausführung eines Geschäfts Garantien für die Zahlung und die vorschriftsmässige Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Kunden anzufordern oder die Bearbeitung der laufenden Aufträge auszusetzen, falls STÄUBLI ernsthaft befürchten muss, dass die Zahlungen nicht vollständig oder rechtzeitig geleistet werden. Eine schriftlich vereinbarte Anzahlung wirft keinerlei Zinsen zu Gunsten des Kunden ab. Der Kunde darf Zahlungen nur zurückhalten oder gegen unsere Forderungen aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Gewährleistung
Für unsere Artikel übernehmen wir für den Zeitraum von 12 Monaten, ohne Einschränkung der Betriebsstunden, eine Gewährleistung für Herstellungs- und Materialfehler. Für Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten wenn die 12 Monate Gewährleistungsfrist des Artikels bereits abgelaufen ist. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem vorstehend definierten Datum der Bereitstellung und gilt unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf das von STÄUBLI gelieferte Material und besteht ausschliesslich gegenüber dem Kunden. Mängelrügen sind STÄUBLI unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, für verborgene Mängel spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Die Garantie beschränkt sich nach Wahl von STÄUBLI auf die Reparatur oder den Umtausch ab Werk von sämtlichen durch STÄUBLI als schadhaft anerkannten Teilen. Die Reparatur- bzw. Ersatzarbeiten werden in der Regel in den Werkstätten von STÄUBLI ausgeführt, nachdem der Kunde auf seine Kosten die schadhaften Teile zwecks Reparatur oder Umtausch an STÄUBLI retourniert hat. Sämtliche weitergehenden Ansprüche aus Mängelhaftung sind ausgeschlossen. STÄUBLI kann unter keinen Umständen für aus der Reparatur oder dem Ersatz entstehende Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen: - wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. - bei Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Missachtung der technischen Spezifikationen, übermässiger Beanspruchung, Überbelastung des Materials, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von STÄUBLI ausgeführter Bau-, Montage- und Installationsarbeiten sowie infolge anderer Gründe, die STÄUBLI nicht zu vertreten hat. - bei Schäden verursacht durch den Einsatz sämtlicher Produkte, bei denen es sich nicht um Stäubli-Originalteile handelt und die mit bzw. an einem STÄUBLI -Produkt verwendet, montiert oder darin integriert worden sind.
12. Reklamationen und Rücksendung
Beanstandungen im Zusammenhang mit Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind STÄUBLI unverzüglich, spätestens jedoch acht (8) Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Rücksendungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch die STÄUBLI statthaft. Die Ware muss frei von sämtlichen Kosten an den Sitz der STÄUBLI eingeschickt werden. STÄUBLI obliegt die Entscheidung über die Verweigerung der Annahme oder den Umtausch der Artikel. Eine eventuelle Gutschrift erfolgt gegen Abzug einer Bearbeitungsgebühr. Produkte aus Sonderanfertigung (mit Optionen) oder kundenspezifische Produkte können nicht umgetauscht oder retourniert werden und es werden keine Gutschriften erstellt.
13. Gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentums-Recht
Die zusammen mit dem Material gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Diese Software stellt daher geistiges Eigentum von STÄUBLI dar, die das Recht auf Nutzung dieser Software im Rahmen der mit der Software gelieferten Anwendungsbestimmungen gewähren kann. Der Kunde verpflichtet sich, diese Software nicht zu kopieren oder an einen Dritten nicht weiterzugeben. STÄUBLI behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
14. Studien, Pläne und Unterlagen
Die von STÄUBLI zur Verfügung gestellten Studien und Unterlagen verbleiben in ihrem Eigentum. Sie dürfen unter keinen Umständen kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Die Unterlagen müssen STÄUBLI auf einfache Anfrage herausgegeben werden. Diese Dokumente, Studien und Pläne sind ohne anderslautende Vereinbarung für STÄUBLI nicht verbindlich. STÄUBLI behält sich das Recht vor, an diesen Unterlagen während der definitiven Ausführung des Auftrags sämtliche notwendigen Veränderungen vorzunehmen. In sämt-lichen Fällen obliegt es dem Kunden, die ihm von STÄUBLI zur Verfügung gestellten Studien, Projekte und Berechnungen auf ihren Inhalt und ihre Übereinstimmung mit den vorgesehenen Anwendungsbestimmungen zu überprüfen.
15. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der STÄUBLI, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebende Streitigkeiten sind ausschliesslich Schweizer Gerichte am Sitz der STÄUBLI in Horgen zuständig. Für den Fall von Streitigkeiten ist lediglich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und gilt allein der Vertragstext in deutscher Sprache. Die Zahlung mit Wechsel führt zu keinerlei Veränderung oder Ausnahmeregelung von dieser Gerichtsstandsklausel.
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